- Die Anzahl der Hunde, welche sich gleichzeitig in den Aussenbereichen der Bauparzelle aufhalten, sei auf maximal 6 Hunde (bzw. ab 19.00 Uhr auf maximal 4 Hunde) zu beschränken. - Die sich in den Aussenbereichen der Bauparzelle aufzuhaltenden Hunde seien zu beaufsichtigen."