Am 1. Juli 2016 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere Projektänderung ein. Sie verzichtete damit auf die Unterteilung der auf der nordwestlichen Grundstückseite erstellten Umzäunung (früher Aussengehege). 2. Mit Gesamtentscheid vom 1. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Beschwerdegegnerin die Bewilligung für die Umnutzung der Liegenschaft Rubigen Grundbuchblatt Nr. F.________ in einen Tagesplatz und ein Ferienheim für Hunde. Der Entscheid enthält unter anderem die Auflage, "es dürfen maximal 8 Hunde betreut werden".