Am 25. November 2015 stellten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde und beim Regierungsstatthalteramt den Antrag, es sei ein Benützungsverbot zu erlassen, da die Beschwerdeführerin ohne Bewilligung bereits Gehege erstellt habe und seit Frühling 2015 fremde Hunde betreue. Mit Verfügung vom 21. Januar 2016 erliess die Bauverwaltung der Gemeinde Rubigen ein Benützungsverbot und untersagte mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Liegenschaft als Tagesplatz und Ferienheim für Hunde.