"Es dürfen maximal 8 Hunde betreut werden." Am 29. Oktober 2015 leitete die Bauverwaltung Rubigen das Baugesuch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, da das Vorhaben auch eine eisenbahnrechtliche Zustimmung erfordert. Das Regierungsstatthalteramt stellte mit Verfügung vom 11. November 2015 seine Zuständigkeit fest und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den von der Gemeinde bereits eingeholten Amts- und Fachberichten. Es holte zudem die Zustimmung der SBB AG ein.