Die Gemeinde Rubigen holte daraufhin einen Fachbericht der Kantonspolizei, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik ein. Die Fachstelle hielt in ihrem Bericht vom 23. April 2015 als Fazit fest, das zulässige Immissionsniveau werde eingehalten, "wenn sich auf der Anlage gleichzeitig max. acht Hunde aufhalten" (Ziff. 5.a des Fachberichtes). Sie schlug vor, eine allfällige Bewilligung unter anderem mit folgender Auflage zu verbinden: "Es dürfen maximal 8 Hunde betreut werden."