Auch die umstrittenen Rechtsfragen und die Schwierigkeit des Prozesses sind als durchschnittlich zu betrachten. Angesichts der Baukosten ist die Bedeutung der Streitsache jedoch nur unterdurchschnittlich. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 5'150.– zuzüglich Auslagen von 150.– sowie Mehrwertsteuer von 8 %, ausmachend insgesamt Fr. 5'724.– als angemessen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 2. Der Bauentscheid der Gemeinde Zollikofen vom 31. August 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 9. Oktober 2015 wird der Bauabschlag erteilt.