Das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt die privaten Interessen der Beschwerdegegner an der Erstellung eines Carports, da ihre Liegenschaft bereits über einen Autounterstand verfügt. Es ist zudem zumutbar, für ein Mobilhome oder ein ähnliches Fahrzeug, das im bestehenden Unterstand keinen Platz findet, andernorts einen Parkplatz oder einen Unterstand zu mieten, da ein solches Fahrzeug nicht täglich verwendet wird. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Die Beschwerde erweist sich als begründet und ist gutzuheissen. Dem Bauvorhaben muss der Bauabschlag erteilt werden.