Laut den Materialien zur Überbauungsordnung sollten die Sonderbauvorschriften einerseits eine individuelle Bauweise zulassen und anderseits sicherstellen, dass das Quartier einen einheitlichen Charakter aufweist.13 Da gemäss Art. 7 SBV Bauten sorgfältig aufeinander abzustimmen sind, bedeutet das für neue Bauvorhaben, dass sie sich der bestehenden Baustruktur anpassen und sich in diese integrieren müssen, um den einheitlichen Charakter zu bewahren.