b) Das Baureglement der Gemeinde Zollikofen sieht vor, Bauten und Anlagen seien hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden, gebauten und landschaftlichen Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 60 GBR9). Unbewohnte An- und Nebenbauten haben sich zudem inklusive ihrer Dachform dem Hauptgebäude unterzuordnen. Sie müssen mit diesem zusammen eine gute Gesamtwirkung ergeben (Art. 71 GBR). Zudem verlangen die Sonderbauvorschriften der Überbauungsordnung G.________weg, bezüglich der architektonischen Erscheinung von