c) Die Zuständigkeit für den Beschwerdeentscheid liegt bei der BVE. Wie bereits ausgeführt, leitet das Rechtsamt das Verfahren als Instruktionsbehörde. Das Rechtsamt hat die OLK gebeten, einen Fachbericht bezüglich der ästhetischen Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung zu erstellen. Für die Beurteilung des Bauvorhabens begaben sich zwei Vertreter der OLK vor Ort, um das Bauvorhaben resp. die Umgebung zu besichtigen und sich vor Ort ein Bild machen zu können. Bei dieser Besichtigung handelte es sich nicht um einen Augenschein der Instruktionsbehörde. Diese Besichtigung ist nicht parteiöffentlich.