Mit Entscheid vom 31. August 2016 erteilte die Gemeinde Zollikofen dem Bauvorhaben die kleine Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Oktober 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 31. August 2016. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben ordne sich nicht gut ins Quartier ein.