übersehen, dass sich "dieser Text mit den Definitionen in den Skizzen" widerspreche und "im vorliegenden Fall nicht übernommen" werden könne. Eine andere Auslegung (Text vor Skizzen) würde "keinen Sinn machen, da es eine komplett andere Auslegung der Messweise wäre und die bisherige Praxis der Gemeinde ganz wesentlich eingeschränkt würde". Das AGR führt weiter aus, dass eine "solch drastische Anpassung" sicher "in der Planungskommission diskutiert und protokolliert" worden wäre.