f) Gemäss Entscheid der Gemeinde weist das geplante Mehrfamilienhaus annähernd quadratische Abmessungen von 20,50 m und 21,40 m auf.13 Aufgrund der Rücksprünge ist die Gemeinde von einem gestaffelten Grundriss gemäss ihrer Auslegung und den vorerwähnten Skizzen ausgegangen. Mit Massen von je 13,0 m bzw. 7,50 m auf der südöstlichen wie auch auf der nordwestlichen Seite sei die in der W2 geforderte Gebäudetiefe von 13,0 m auf diesen Seiten eingehalten.