e) Das Baureglement der Gemeinde Münsingen (GBR)12 regelt die baupolizeilichen Masse wie folgt: Art. 3 Abs. 1 GBR enthält einen Überblick der für die einzelnen Bauzonen geltenden maximalen Masse, die – so Absatz 1 – "nach den Definitionen im Anhang gemessen werden". Für die Wohnzone W2 legt die fragliche Bestimmung einen kleinen Grenzabstand (kGA) von 5,0 m, einen grossen Grenzabstand (gGA) von 10,0 m, eine Gebäudehöhe von 7,2 m, eine Gebäudelänge (GL) von 30,0 m, eine Gebäudetiefe (GT) von 13,0 m, zwei Vollgeschosse (VG) und eine Grünflächenziffer von 45 % fest.