2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Oktober 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. September 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere, dass das Mehrfamilienhaus das bestehende Bebauungsmuster und die Gebäudetypologie in massiver Weise sprenge. Die Gebäudedimensionen resultierten aus einer rechtswidrigen Anwendung des Baureglements.