38 Bauentscheid Nr. 616-15.094 vom 7. September 2016, E. 2.8, S. 7 RA Nr. 110/2016/142 17 4. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend überschreitet das Bauvorhaben die maximal zulässige Gebäudetiefe. Damit ist die Beschwerde gutzuheissen. Der vorinstanzliche Entscheid ist aufzuheben und dem Vorhaben ist der Bauabschlag zu erteilen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens erübrigt es sich, auf die weiteren Rügen einzugehen.