insbesondere fehlt ein Hinweis zur spezifischen Messweise der «GT». Die Bewilligungspraxis der Gemeinde für gestaffelte Gebäude wird im Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 GBR und A3.1 somit nicht abgebildet. Die Konsultation der Skizzen macht für die oder den Rechtsuchenden nur Sinn, wenn sich zweifelsfrei ergibt, was unter den in den Skizzen verwendeten Begriffen wie «Gebäudetiefe», «GT» oder «>GT» zu verstehen ist. Dies ist mit Bezug auf die geltende Fassung des GBR nicht der Fall.