gestaffelten Gebäuden durchaus differenzierte Lösungen getroffen hat. Zudem kann diese Regelung als Hinweis dafür gesehen werden, dass die Staffelung für die Frage der Gebäudetiefe keine Rolle (mehr) spielt. Gemäss Vortrag zur Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)33 beinhaltet sie "die notwendigen Begriffsbestimmungen sowie die Regelungen zur Messweise von Gebäudedimensionen und Abständen. Sie stellt den Gemeinden zudem 32 Fachbericht des AGR vom 6. Januar 2017, S. 3 m.w.H.