eingefügt wurde". Für eine solche Auslegung spreche auch die Passage im Erläuterungsbericht zur Baureglementsrevision, die sich unter Punkt 0.2.4 für den Grundsatz eines "liberalen Baureglements" mit "einem möglichst grossen Gestaltungsspielraum" ausspreche.32 Diese Argumentation überzeugt aus den folgenden Gründen nicht: