Das AGR führt weiter aus, dass eine "solch drastische Anpassung" sicher "in der Planungskommission diskutiert und protokolliert" worden wäre. Da ein "solcher Hinweis in den Protokollen fehlt, gehen wir davon aus, dass die bisherige Praxis weiterhin Anwendung finden sollte und der Text wie oben beschrieben versehentlich und nicht absichtlich 29 Beschwerdeschrift, S. 8 bzw. 10 30 Beschwerdeantwort vom 3. November 2016, Rz. 60 ff., insbes. Rz. 64 und 65 31 Fachbericht des AGR vom 6. Januar 2017, S. 2 f. RA Nr. 110/2016/142 13