Die ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen liessen vermuten, dass "der Text nicht wissentlich und nicht absichtlich" geändert worden sei. Da "die Skizzen nicht geändert und unverändert aus dem Baureglement 1993 übernommen" worden seien, "war es vermutlich die Absicht der Gemeinde an der bisherigen Praxis nichts zu ändern". Der neue Text sei aus dem Musterbaureglement übernommen worden. Dabei habe die Gemeinde offensichtlich übersehen, dass sich "dieser Text mit den Definitionen in den Skizzen" widerspreche und "im vorliegenden Fall nicht übernommen" werden könne.