Auch das AGR weist in seinem Bericht vom 6. Januar 2017 darauf hin, dass die Skizzen des geltenden GBR bei der Änderung 2010 unverändert aus dem Baureglement 1993 übernommen worden seien31. Zum Verhältnis vom geänderten Text zu den Skizzen hält es fest, dass der "neue Text damit eindeutig im Widerspruch zu den Skizzen direkt unter den Absätzen 1 und 2 im selben Anhang" stehe. Die ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen liessen vermuten, dass "der Text nicht wissentlich und nicht absichtlich" geändert worden sei.