Systematisch betrachtet, fehlt dem geltenden GBR diese Kohärenz zwischen Reglement und Anhang einerseits, wie auch zwischen Textteil und Skizzen in A3.1 selbst. Es ist festzustellen, dass die spezifische Messweise «GT» oder «>GT» bei gestaffelten Grundrissen aus den Skizzen nicht herausgelesen werden kann und diese für sich genommen für die Anwendung von Art. 3 GBR keine Definitionen und Erläuterungen liefern. In umgekehrter Hinsicht ist Art. 3 GBR in Verbindung mit dem Wortlaut von A3.1 Abs. 1 und 2 jedoch klar und unmissverständlich.