Zudem wird mit «>GT» ein weiteres baupolizeiliches Mass aufgeführt, das weder im GBR selbst noch im Textteil des Anhangs näher erklärt wird. Damit führt die grammatikalische Auslegung zum Ergebnis, dass die Frage nach dem Rechtssinn der fraglichen Bestimmungen einschliesslich der Skizzen bei gestaffelten Grundrissen nicht eindeutig beantwortet werden kann, weshalb der Sinn unter Einbezug weiterer Auslegungselemente ermittelt werden muss.20