12 Bauentscheid Nr. 616-15.094 vom 7. September 2016, E. 2.8 und E. 2.9, S. 7 f. 13 Fachbericht des AGR vom 6. Januar 2017, S. 3, unten RA Nr. 110/2016/142 7 "deshalb die maximalen baupolizeilichen Masse ein"14. Es stellt den Antrag, dass die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen sei. Im Übrigen empfiehlt das AGR, dass das Baureglement raschmöglichst anzupassen und der Absatz 2 in A3.1 ersatzlos zu streichen sei, damit der Widerspruch ausgeräumt werden könne.15