f) Gemäss Entscheid der Gemeinde weist das geplante Mehrfamilienhaus annähernd quadratische Abmessungen von 20,18 m und 20,50 m auf.12 Aufgrund der Rücksprünge ist die Gemeinde von einem gestaffelten Grundriss gemäss ihrer Auslegung und den vorerwähnten Skizzen ausgegangen. Mit Massen von 10,51 m bzw. 9,66 m auf der südöstlichen Seiten und von 11,60 m bzw. 7,05 m auf der nordwestlichen Seite sei die in der W2 geforderte Gebäudetiefe von je 13,0 m eingehalten.