d) Die Gemeinde führt in ihrem Entscheid aus, dass die Textergänzung von 2010 "tatsächlich zu Auslegungsproblemen führen" könne. Die Messweise sei jedoch "aus dem Text und den Skizzen auszulegen". Die Gemeinden würden bei der Auslegung ihrer eigenen Baureglementsvorschriften einen eigenen "Auslegungsspielraum" geniessen, "wie sie ihre Vorschriften verstanden haben wollen". Es werde auf die Erwägungen der Planungskommission abgestützt. Da alle diese Voraussetzungen eingehalten seien, würden die beantragten Gebäudegrundrisse gestützt auf die "langjährige Praxis" in Münsingen als zulässig eingestuft.10