abzustellen.6 Zusammenfassend hält der Beschwerdeführer fest, dass die von der Baubewilligungsbehörde gewählte Auslegung rechtlich nicht haltbar und damit rechtsfehlerhaft sei. Das Bauprojekt überschreite die maximal zulässige Gebäudetiefe, weshalb der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben sei.7