4. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nahm mit Fachbericht vom 6. Januar 2017 zu verschiedenen Fragen des Rechtsamts im Zusammenhang mit der Anwendung der kommunalen Bestimmungen (baupolizeiliche Masse) Stellung. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht des AGR zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 5. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des AGR wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und