1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. Dezember 2015 bei der Gemeinde Münsingen ein Baugesuch ein für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen am D.________weg 30 und einer gemeinsamen Einstellhalle mit dem konnexen Vorhaben am D.________weg 28 auf den Parzellen Münsingen Grundbuchblatt Nrn. E.________ und F.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2. Gegen das RA Nr. 110/2016/142 2