c) Vorliegend hat die Beschwerdeführerin ein generelles Baugesuch für eine neue Grundstückzufahrt ab der Hauptstrasse auf der Parzelle Orpund Grundbuchblatt Nr. A.________ eingereicht. Ein konkretes Bauvorhaben für die Grundstückzufahrt besteht jedoch nicht. Die Beschwerdeführerin möchte lediglich die Frage geklärt haben, ob eine Grundstückzufahrt ab der Hauptstrasse trotz eingeschränkten Sichtweiten bewilligt werden kann. Bekannt ist dabei lediglich die Lage der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse. Dies ist eine reine Rechtsfrage ohne Bezug zu einem bestimmten Bauprojekt. Dafür steht die generelle Baubewilligung nicht zur Verfügung.