Das TBA, Strasseninspektorat Seeland, hat zwar mit Schreiben vom 15. Juli 2016 zum generellen Baugesuch der Beschwerdeführerin Stellung genommen. Es hat aber einleitend festgehalten, dass es aufgrund der eingereichten Unterlagen keine Beurteilung vornehmen könne. Es könne nur bestätigen, dass die nachgesuchte Hauszufahrt an die Kantonsstrasse in Aussicht gestellt werden könne, sofern die weiteren Normen eingehalten würden. Das TBA hat somit die notwendige Bewilligung für den Strassenanschluss an die Hauptstrasse nicht erteilt. Darauf hat das TBA in seinem Antrag auf Widerruf der Baubewilligung vom 29. August 2016 explizit hingewiesen.