3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 26. September 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, der Widerruf der generellen Baubewilligung sei aufzuheben. Eventualiter sei die Sache zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückzuweisen.