2. Mit Schreiben vom 29. August 2016 stellte das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einen Antrag auf Widerruf der Baubewilligung. Daraufhin widerrief das Regierungsstatthalteramt den Gesamtentscheid vom 10. August 2016 mit Entscheid vom 1. September 2016. Aus der Begründung des Entscheids, wonach keine weiteren verfahrensleitenden Massnahmen angeordnet würden, ergibt sich zudem, dass das Regierungsstatthalteramt das Verfahren mit seinem Widerrufsentscheid abschliessen wollte.