1. Die Beschwerdeführerin reichte am 20. Juni 2016 ein generelles Baugesuch ein für eine neue Grundstückzufahrt ab der Hauptstrasse auf die Parzelle Orpund Grundbuchblatt Nr. A.________. Die Parzelle liegt teilweise in der Mischzone M2 und teilweise in der Wohnzone W2. Mit Gesamtentscheid vom 10. August 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die generelle Baubewilligung inklusive zwei Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstands und für die Unterschreitung der Sichtweiten. RA Nr. 110/2016/140 2