2. Der Bauentscheid der Gemeinde Brenzikofen vom 26. August 2016 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens und zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2016/138 11 IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Brenzikofen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) (G.-Nr. AGR 381 16 2218), per Kurier