d) Es ist daher zunächst zu ermitteln, wie die Auflage bezüglich der Dachgestaltung ergänzt werden muss, damit die Anforderung bezüglich Ziegeleindeckung umgesetzt werden kann. Ästhetische Überlegungen bezüglich des heute sichtbaren Mauerstreifens am Schopf sind dabei einzubeziehen. Die Baubewilligung ist mit einer entsprechenden Auflage bezüglich der Dachneigung zu ergänzen. Weiter ist zu prüfen, ob das Dach in der neuen Ausgestaltung als begehbar zu betrachten ist. Soweit dies zu bejahen ist, muss die Bewilligung mit einer Bedingung oder Auflage versehen werden, wonach eine Absturz- 12 SN 543 358 "Geländer und Brüstungen", 2010, Ziff. 2.1.2