Auch wenn die Dachneigung bei der Ziegeleindeckung angepasst werden muss, dürfte die Absturzhöhe auf der Süd-, Ost- und Nordseite 1 m nicht unterschreiten. Ohne geeignete Schutzvorrichtung ist daher das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig. Eine Sicherung, sei es in Form eines Geländers oder einer Aufstiegssicherung, wird jedenfalls vonnöten sein, soweit die Dachfläche als begehbar zu betrachten ist.