Das streitige Dach ist gegenwärtig als begehbar zu betrachten, da es am niedrigsten Ort 40 cm über der Strasse liegt und gemäss Baugesuch eine Neigung von 20° aufweist. Es kann damit ohne grössere Schwierigkeiten bestiegen werden und es ist aufgrund der mässigen Neigung möglich, darauf ohne Zuhilfenahme der Hände zu stehen und herumzugehen. Der 8 Vgl. Beschwerde, S. 1 9 BVR 2011 S. 200 E. 4.4.1 10 Beratungsstelle für Unfallverhütung, Fachbroschüre "Geländer und Brüstungen", 2016 11 Bfu-Fachbroschüre "Geländer und Brüstungen", S. 9 RA Nr. 110/2016/138 8