d) Die Gemeinde weist in ihrer Stellungnahme vom 29. November 2016 darauf hin, dass das Dach des Anbaus für die Ziegeleindeckung eine grössere Neigung aufweisen muss. Dadurch werde der heute sichtbare Mauerstreifen am Schopf abgedeckt, der Schnee bleibe nicht liegen und die Begehbarkeit für Kinder werde stark erschwert oder verunmöglicht. Mit dem angefochtenen Entscheid wird jedoch keine vom Baugesuch abweichende Dachneigung vorgeschrieben oder bewilligt. Da die steilere Dachneigung bei einer Ziegeleindeckung nötig und in ästhetischer Hinsicht (Verschwinden des Mauerstreifens) wünschbar ist, bedarf die Auflage einer entsprechenden Ergänzung.