Dies ist dem Beschwerdeführer 1 auch ohne weiteres zumutbar. Da die Ziegel ähnlich, aber nicht identisch mit dem Dachmaterial der bestehenden Bauten sein müssen, stellt es kein Hindernis dar, dass die beim Schopf strassenseitig verwendeten Ziegel gemäss den Angaben des Beschwerdeführers 1 nicht mehr hergestellt werden.