b) Der streitige Anbau befindet sich direkt an der Gemeindestrasse und ist damit für die Öffentlichkeit gut sichtbar. Beim Blick von der Strasse aus steht der Anbau vor dem denkmalgeschützten Bauernhaus. Dieses bildet mit seinen Nebenbauten und weiteren Gebäuden eine ebenfalls im Bauinventar verzeichnete Baugruppe, welche sich mit dem Ortsbildschutzperimeter deckt. Bei einer Baugruppe sind auch die Bezüge unter den Gebäuden gestalterisch bedeutsam. Eine zwischen den Gebäuden der Baugruppe gelegene Beeinträchtigung durch eine unpassende Materialisierung wirkt sich daher besonders störend aus. 5 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art.°9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen