Nach dem Baureglement der Gemeinde Brenzikofen (GBR)6 sind Dachformen, Dachaufbauten und Bedachungsmaterialien, welche das Orts- und Strassenbild beeinträchtigen, untersagt (Art. 16 Abs. 1 GBR). Die Dachform von Anbauten ist im Zusammenhang mit ihrer Umgebung daraufhin zu prüfen, ob die Gesamtwirkung wesentlich beeinträchtigt wird (Art. 16 Abs. 3 GBR). Im Ortsbildschutzgebiet muss sich u.a. die Dachgestaltung und insbesondere die Materialisierung besonders sorgfältig in das Ortsbild einfügen (Art. 21 Abs. 3 GBR).