c) Die Auflage zur Bedachung des Bauvorhabens und zu den Randabschlussziegeln betrifft die Gestaltung. Das Bauvorhaben befindet sich im Ortsbildschutzperimeter, im Bereich einer Baugruppe und in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Gebäude. Die Gestaltung des Bauvorhabens spielt daher eine entscheidende Rolle. Die streitigen Auflagen stehen demnach in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Baubewilligung. Ob sie verhältnismässig sind, hängt davon ab, ob sie zur Erfüllung der kantonalen und kommunalen Gestaltungsvorschriften erforderlich sind, ob sie sich dafür eignen und ob sie für den Bauherrn zumutbar sind.