Die Gemeinde erachtete in ihrer Stellungnahme eine Absturzsicherung auf der Süd- und Ostseite oder eine Aufstiegssicherung von der Strasse her als grundsätzlich notwendig. Mit der Ziegeleindeckung müsse aber das Dach des Anbaus eine grössere Neigung erhalten; damit werde der heute sichtbare Mauerstreifen abgedeckt, der Schnee bleibe nicht liegen und die Begehbarkeit für Kinder werde verunmöglicht oder zumindest stark erschwert. Die übrigen Verfahrensbeteiligten verzichteten stillschweigend auf eine Stellungnahme. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen