Mit Bauentscheid vom 26. August 2016 erteilte die Gemeinde Brenzikofen dem Vorhaben die nachträgliche kleine Baubewilligung. Sie knüpfte diese an mehrere Auflagen: Das Dach des Anbaus müsse mit Ziegeln in ähnlicher Form und Farbe wie beim bereits bestehenden Schopf eingedeckt werden. Das Trapezblechdach müsse entfernt werden. Zur Strasse hin sei ein abgerundeter Randabschlussziegel anzubringen. Im Unterstand dürften nur Velos und Geräte untergebracht werden. Insbesondere dürften darin keine Lebensmittel gelagert oder Tiere untergebracht werden. Die Gemeinde erteilte zudem die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes bis auf 0,5 m.