Bewilligung einer Unterschreitung des Strassenabstands bis auf 0,5 m. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Ortsbildschutzperimeter. Auf der Parzelle befindet sich ein Bauernhaus (D.________strasse Nr. F.________), das im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt verzeichnet ist. Die Parzelle befindet sich zudem innerhalb der Baugruppe A (Dorf). Gegen das Baugesuch erhoben die Nachbarn Einsprache. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beurteilte das Bauvorhaben mit Verfügung vom 21. Juli 2016 als zonenkonform.