1. Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 teilte die Gemeinde Brenzikofen dem Beschwerdeführer 1 mit, die Baukommission habe festgestellt, dass auf seiner Liegenschaft (Parzelle Brenzikofen Grundbuchblatt Nr. C.________) ein Unterstand ohne Baubewilligung erstellt worden sei. Sie ordnete für diesen die Baueinstellung an. Am 13. Juli 2016 reichte der Beschwerdeführer 1 bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch ein für einen Anbau an den bestehenden Schopf (D.________strasse Nr. E.________) in Form eines Unterstands aus Holz mit Trapezblechdach. Gleichzeitig beantragte er die RA Nr. 110/2016/138 2