Selbst wenn der Rückbau mit hohen Kosten verbunden wäre, würde diese mit Blick auf das nicht gutgläubige Verhalten des Beschwerdeführers nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zusammenfassend sind die Voraussetzungen für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erfüllt. Die Beschwerde ist deshalb abzuweisen. 8. Kosten