24 RPG können zonenfremde Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bewilligt werden, wenn der Zweck der Bauten und Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Nach ständiger bundesgerichtlicher Praxis sind zonenwidrige Bauten und Anlagen standortgebunden, wenn diese aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen oder wenn sie aus bestimmten Gründen in einer Bauzone ausgeschlossen sind.22